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Krankenkassen: Ansprechbarkeit; Pauschal- und Projektanträge


Antragsformulare für die kassenübergreifende und die kassenindividuelle Selbsthilfeförderung:

Gemeinschaftsförderung/Pauschalförderung

Die Anträge auf Gemeinschaftsförderung werden in der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum gesammelt und zur Entscheidung durch die ges. Krankenkassen vorbereitet.
Anträge bis zum 31. März des laufenden Jahres senden an:

Der Paritätische Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum
Alsenstraße 19a
44789 Bochum

Antrag zur kassenartenübergreifenden Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
gemäß § 20 h SGB V
- Gemeinschaftsförderung, Pauschalförderung -


Projektförderung

Die Anträge auf kassenindividuelle Förderung werden an die BKK ARGE NRW (BAN) gesandt und von dieser an die weiteren fördernden Krankenkassen verteilt.

Adresse: BKK ARGE NRW (BAN)
                c/o VIACTIV Krankenkasse
                Dirk Ebertz
                Willy-Brandt-Platz 3
                46045 Oberhausen
                E-Mailadresse: Dirk.Ebertz@viacitv.de

Für die Abgabe der Anträge auf kassenindividuelle Selbsthilfe-Förderung gibt es keinen Stichtag im laufenden Jahr.


 



 
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